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Herzlich willkommen im Kinderhaus „Zur Schatzinsel“
Alles unter einem Dach: Krippe, Kindergarten, Hort
für Kinder aus dem Gemeindegebiet Kleinsendelbach
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Herzlich Willkommen im Kinderhauses „Zur Schatzinsel“
Alles unter einem Dach: Krippe, Kindergarten, Hort
Anmeldebogen Kinderhaus
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Anmeldebogen für das Kinderhaus "Zur Schatzinsel"
Das Kind
Name
Vorname
Straße
PLZ / Wohnort
ggf. Ortsteil
politische Gemeinde
Geburtsdatum
Geschlecht
männlich
weiblich
Geschlecht
Konfession
Staatsangehörigkeiten
wird zur Aufnahme in die Kindertageseinrichtung Kinderhaus "Zur Schatzinsel" angemeldet ab dem:
Aufnahmedatum
Die
Eltern / Personensorgeberechtigten
des Kindes sind:
Name, Vorname
Name, Vorname
Straße
Straße
PLZ / Wohnort
PLZ / Wohnort
ggf. Ortsteil
ggf. Ortsteil
Telefon-/Mobilfunknummer
Telefon-/Mobilfunknummer
E-Mail
E-Mail
Geburtsort / Land
Geburtsort / Land
Geburtsdatum
Geburtsdatum
Arbeitgeber
Arbeitgeber
Folgende
Betreuungszeiten
werden im Rahmen der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung gewünscht:
Montag:
von (Montag)
bis (Montag)
und
von (Montag)
bis (Montag)
Dienstag:
von (Dienstag)
bis (Dienstag)
und
von (Dienstag)
bis (Dienstag)
Mittwoch:
von (Mittwoch)
bis (Mittwoch)
und
von (Mittwoch)
bis (Mittwoch)
Donnerstag:
von (Donnerstag)
bis (Donnerstag)
und
von (Donnerstag)
bis (Donnerstag)
Freitag:
von (Freitag)
bis (Freitag)
und
von (Freitag)
bis (Freitag)
Summe der Buchungsstunden wöchentlich:
diese entsprechen einer durchschnittlich täglichen Buchungszeit von:
Das Kind soll am
Mittagessen
teilnehmen:
Teilnahme Mittagessen
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Das Kind bedarf auf Grund einer bestehenden körperlichen / seelischen Behinderung einer besonderen Förderung in der Kindertageseinrichtung:
Besondere Förderung
Ja
Nein
Weitere - freiwillige - Angaben zur Betreuung:
Weitere - freiwillige - Angaben zur Betreuung:
Akzeptanz
Ich/Wir willige/n ein, dass die angegebenen Daten in Datenverarbeitungsanlagen gespeichert und verarbeitet werden. Die Vorschriften des Datenschutzes werden hierbei beachtet.
Ich/Wir willige/n ein, dass die Kindertageseinrichtung zu Planungszwecken der Kommune des Wohnsitzes des Kindes folgende Daten übermittelt: Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kindes, Zu- oder Absage eines Betreuungsplatzes.
Ein Anspruch auf Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung entsteht erst mit Abschluss des Bildungs- und Betreuungsvertrages zwischen den Eltern / Personensorgeberechtigte(n) und dem Träger der Einrichtung.
Es wird darauf hingewiesen, dass es zum gesetzlichen Schutzauftrag des Trägers der Kindertageseinrichtung bzw. des betreuenden Fachpersonals zählt, sich bereits zu Beginn des Besuchs der Einrichtung Kenntnis über den Entwicklungsstand des Kindes zu verschaffen und darauf hinzuwirken dass das Kind die notwendige Früherkennungsuntersuchung wahrnimmt. Dies ist Voraussetzung für eine individuelle Förderung des Kindes. Aus diesem Grund sind Träger bzw. beauftragtes Fachpersonal verpflichtet, sich bei Aufnahme die Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung von den Eltern / Personensorgeberechtigten nachzuweisen zu lassen.
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